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Fakultät Sozialwissenschaften

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dort­mund hat den Anspruch, ih­re Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 bar­ri­e­re­frei zugänglich zu ma­chen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit do­ku­men­tiert den Umsetzungsstand für diesen Webauftritt gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise Konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 01.08.2021
Zuletzt geprüft am: 11.08.2021

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht bar­ri­e­re­frei:
•    In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
•    In den Webauftritt eingebundene Videos

Gründe:

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konn­ten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt wer­den. Sie wer­den sukzessive angepasst.

  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert wer­den.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Stu­die­ren­den­sekretariat. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prü­fungs­ver­wal­tung. Für sonstige Fälle nut­zen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.

  • Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Mög­lich­keit, automatische Untertitel einzublenden.

Kontaktangaben

Sie kön­nen uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Öffentlichkeitsarbeit der Sozial­forschungs­stelle Dortmund
E-Mail: Information.sfstu-dortmundde

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Bar­ri­e­re­frei­heit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort er­hal­ten haben, kön­nen Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Be­lan­ge der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf
 

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Bar­ri­e­re­frei­heit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Über­sicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und An­sprech­per­so­nen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Bereich Be­hin­derung und Stu­di­um der TU Dort­mund – bietet Be­ra­tung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Be­din­gun­gen für Per­so­nen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krank­hei­ten in Stu­di­um und Lehre zu schaf­fen. Zu DoBuS.

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Spra­che und in Gebärdensprache an.