Erklärung zur Barrierefreiheit
Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für diesen Webauftritt gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise Konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 01.08.2021
Zuletzt geprüft am: 11.08.2021
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
• In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
• In den Webauftritt eingebundene Videos
Gründe:
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Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
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Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Barrierefreie Alternativen:
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Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.
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Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Öffentlichkeitsarbeit der Sozialforschungsstelle Dortmund
E-Mail: Information.sfstu-dortmundde
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv
DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.
Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.
Suche & Personensuche
Anfahrt & Lageplan
A2:
Abfahrt 13 (Kreuz Dortmund Nord-Ost), Richtung Derne/Schwerte (B236), 1. Abfahrt Richtung Dortmund-Eving, nächste Ampelkreuzung rechts abbiegen (Kemminghauser Str.), nach 2,7km links abbiegen (Evinger Str./B 54), nach 1,1km Ampelkreuzung links abbiegen (Deutsche Straße), nach 500m links befindet sich der Evinger Platz.
A40/B1/A44:
Von der Bundesstraße 1 (Verlängerung A40 bzw. A44) bis zum Kreuz B1/B236 Richtung Lünen, 3. Abfahrt Richtung Dortmund-Eving.
A45:
Abfahrt Dortmund Hafen, bis Kreuzung Münsterstraße (B54) links abbiegen, Richtung Eving, nach ca. drei Kilometern abbiegen in die Deutsche Straße.
Einen vergrößerten Übersichtsplan zum Download finden Sie hier.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der U-Bahn 41 zur Haltestelle "Zeche Minister Stein". Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, mit der S-Bahn 1 gelangt man von dort direkt zum Hauptbahnhof Dortmund.
Vom Hauptbahnhof Dortmund mit der Stadtbahn U 41 (Richtung Brambauer / Brechten) bis zur Haltestelle Zeche Minister Stein fahren. In Fahrtrichtung der Stadtbahn rechts liegt das Zentrum Minister Stein.
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