Ann Christin Schulz erfolgreich promoviert
Als wesentliches Ergebnis betont Ann Christin Schulz, dass sich eine Vielzahl verschiedener sozialer Praktiken mit digitalen Technologien in Wohneinrichtungen entfalten. Beispielsweise das Telefonieren, Onlineshopping oder Posten auf sozialen Medien. Diese und noch weitere Praktiken bieten die Chance auf Teilhabe in alle soziale und gesellschaftliche Bereiche, werden durch Faktoren im Zugang und in der Nutzung digitaler Technologien jedoch auch beeinträchtigt. Weiterhin stellte sie heraus, dass Personen aus dem unmittelbaren Umfeld eine besondere Stellung für die Förderung der Teilhabe einnehmen. Aus diesen Erkenntnissen leitete Ann Christin Schulz schließlich Empfehlungen für die Förderung digitaler Teilhabe in der Behindertenhilfe ab. Sie plädiert, neben dem Internet als digitale Grundausstattung, für eine (Weiter-/Neu-)Qualifizierung der Fachkräfte durch den Ausbau von Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Doch nicht nur die bereits ausgebildeten Fachkräfte sollen mitgedacht werden. Ann Christin Schulz setzt in ihren Empfehlungen bereits einen Schritt zuvor – bei den Ausbildungen – an. Dies geht einher mit der Forderung nach der Neu-Konzeption der Curricula in Bezug auf digital(pädagogisch)e Kompetenzen. Die Dissertation belegt somit die Relevanz des Themas digitaler Teilhabe in der Behindertenhilfe und verknüpft damit diverse Empfehlungen mit der die Behindertenhilfe ebendieses Thema adäquat begegnen kann.