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Fakultät Sozialwissenschaften

CAUSA-A: Compliance, Akzeptanz und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Infektionen in der Arbeitsstätte und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

01.09.2020 - 31.10.2021

CAUSA-A untersucht in einem interdisziplinären Team aus sozialwissenschaftlicher und juristischer Perspektive, mit welchen neuen Problemen Beschäftigte und Arbeitsschutzakteure durch die Corona Pandemie konfrontiert sind, welche Unterstützung die Betriebe benötigen und welche Lösungsstrategien gefunden werden konnten, insbesondere im Hinblick auf besondere Risikogruppen.

Schriftzug "GEFÖRDERT DURCH". darunter der Bundesadler. Daneben ein horizontaler, schwarz-rot-goldener Streifen und der Schriftzug "Bundesministerium für Arbeit und Soziales"

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

orange Schriftzug "FIS" daneben in kleiner, schwarzer Schrift "Fördernetzwerk intrdisziplinare Sozialforschung

Fördernetzwerk interdisziplinäre Sozialpolitik (FIS)

Im Rahmen des Projekts sollen Erkenntnisse im Hinblick auf die Compliance, Akzeptanz und Umsetzung von betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen vor SARS-CoV 2 einerseits und zu den notwendigen Anpassungen des Arbeitsschutzes an die pandemiebedingt veränderten Arbeitssituationen andererseits gewonnen werden. Eine in den Betriebsabläufen stabil verankerte Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt als grundlegende Basis für dessen Effektivität und Compliance. Diese ist wiederum insbesondere in Krisenzeiten auf die Zusammenarbeit der relevanten betrieblichen Akteure (Führungskräfte, Interessenvertretung, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft FA, ggf. ASA) angewiesen.

Es soll untersucht werden, inwieweit diese Akteure sich ihrer jeweiligen Rollen / Verantwortungen, insbesondere für Risikogruppen, und die z.T. neuen Pflichten im Zuge der Pandemie bewusst werden und diese im Rahmen eines kooperativen Arbeitshandelns umsetzen (u.a. durch Delegation und Dokumentation). Von Seiten der Beschäftigten gelten als entscheidende Erfolgsfaktoren für Verständnis und Akzeptanz von Arbeitsschutzvorschriften eine partizipative, mitbestimmte und transparente Gestaltung von Maßnahmen.

In diesem Kontext soll den Fragen nachgegangen werden, inwieweit Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen gemeinsam mit Beschäftigten und ihren Vertretungen erarbeitet und u.a. im Rahmen von Unterweisungen kommuniziert wurden. Zugleich wohl sollen Chancen und Barrieren in der tatsächlichen Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften identifiziert werden, die u.a. von psychosozialen Faktoren (wie z.B. dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten) und der pandemiebedingten vorangetriebenen Entgrenzung der Arbeit abhängig sein können. Ziel ist, erfolgreiche betriebliche Strategien herauszustellen, Hinweise für evtl. erforderliche Anpassungen im Arbeitsschutzhandeln zu gewinnen und in Handlungsempfehlungen einen nachhaltigen Transfer zu ermöglichen. Die empirische Grundlage dafür bilden eine qualitative Befragung der verschiedenen Arbeitsschutzakteure und eine quantitative Befragung von Interessenvertretungen und deren verzahnte Auswertung durch einen interdisziplinären Projektverbund.

  • Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ZSH)
  • Dortmunder Forschungsbüro für Arbeit, Prävention und Politik (DoFAPP)
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR)

Das geplante Projekt zielt auf die Fragestellung nach sicherem und gesundem Arbeiten unter Einfluss der COVID-19-Pandemie innerhalb und außerhalb des Ortes Betrieb (mobile Arbeit / Home-Office). Um dieses zu gewährleisten, ist eine Kette von Voraussetzungen zu beachten, deren einzelne Aspekte und deren Verzahnung im Zentrum der hier verfolgten Forschungsbemühungen stehen. Für die erfolgreiche Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz bilden eine funktionierende, handlungs- und anpassungsfähige Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes auf der einen Seite und die Akzeptanz und Compliance der Beschäftigten auf der anderen Seite die Basis.

Entsprechend thematisiert das Vorhaben Schutzmaßnahmen gegen Infektionen in drei Richtungen:

Unternehmen: Hier bezeichnet Compliance die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Richtlinien und freiwilliger Kodizes durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter*innen. Ziel ist die Vermeidung von Regelverstößen durch eine auf allen betrieblichen Ebenen nachhaltig ausgeprägte Maßnahmenstruktur („Compliance Management System“), deren Controlling unternehmensweit Regelkonformität gewährleisten soll. Diese wird erreicht, wenn die Grundsätze auch im tatsächlichen Handeln von Unternehmensverantwortlichen auf allen Managementebenen gelebt werden. Effektive Compliance ist insbesondere in Krisenzeiten auf die Zusammenarbeit der relevanten betrieblichen Akteure (Führungskräfte, Interessenvertretung, Arbeitsschutzsystem) angewiesen. Es soll untersucht werden, inwieweit diese Akteure sich ihrer jeweiligen Rollen / Verantwortung, insbesondere für Risikogruppen, und die z.T. neuen Pflichten im Zuge der Pandemie bewusst sind/werden und diese im Rahmen eines kooperativen Arbeitshandelns umsetzen (u.a. durch Delegation und Dokumentation).

Beschäftigte: Akzeptanz ist ein subjektbezogener Begriff. Personen, hier: die Angehörigen einer Belegschaft, erkennen etwas (jemanden, Situationen, Sachverhalte) freiwillig an und messen ihm Bedeutung für das eigene Handeln bei. In der Akzeptanz steckt eine aktive Komponente, insoweit als nicht nur etwas geduldet wird, sondern ein zustimmendes Werturteil besteht. Als entscheidende Erfolgsfaktoren für Verständnis und Akzeptanz von Arbeitsschutzvorschriften seitens der Beschäftigten gelten eine partizipative, mitbestimmte und transparente Gestaltung von Maßnahmen. In diesem Kontext soll den Fragen nachgegangen werden, inwieweit Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen gemeinsam mit Beschäftigten und ihren Vertretungen erarbeitet und kommuniziert wurden. Zugleich sollen Chancen und Barrieren in der tatsächlichen Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften identifiziert werden, die u.a. von psychosozialen Faktoren (wie z.B. dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten) und der pandemiebedingten vorangetriebenen Entgrenzung der Arbeit abhängig sein können.

Arbeitsschutz: Auch wenn menschengerechte Gestaltung und ständige Verbesserung der Arbeit bzw. sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme dem Compliance-System zugerechnet werden können, liegt für uns ein gesonderter Fokus auf Strukturen und Prozessen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die BAuA hat festgestellt, dass sich durch die Digitalisierung die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermehrt auf die Beschäftigten selbst verlagert, weshalb neue Unterstützungsangebote benötigt werden. Damit verändern sich auch die Handlungsbedingungen und Anforderungen für die Experten des institutionellen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Durch die Pandemie sind zudem (neue) Szenarien denkbar: So können z.B. bekannte Arbeitsschutzdefizite durch Corona an Sichtbarkeit gewinnen (aufgrund einer größeren Sensibilität für Gesundheit allgemein) oder bekannte Akzeptanzprobleme können durch Corona zugespitzt werden (Jetzt noch mehr Verbote). Zu fragen ist also nach Art und Umsetzungsstrategien der Infektionsschutzmaßnahmen sowie den Erfolgen (auch für im Home-Office und mobil Beschäftigte).

Es ist deutlich geworden, dass ein business as usual zu viele offensichtliche Probleme ungelöst lässt und das Arbeitsschutzsystem selbst an Flexibilität und Adaptivität gewinnen muss. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Pandemie die Arbeitswelt dauerhaft verändern wird. Das betrifft insbesondere die Bereiche verstärkt digitalisierter und eigenverantwortlicher Arbeit, in denen bereits vor der Krise die größten Schwächen des Arbeitsschutzsystems sichtbar waren. Vor diesem Hintergrund untersucht CAUSA-A u.a. die folgenden Fragestellungen:

  •     Welche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag ergeben sich durch die Corona-Krise?
  •     Verändern sich Wirksamkeit, Themenprioritäten und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation durch die krisenhaften Bedingungen?
  •     Welche Kompetenzen, Instrumente und Handlungsstrategien brauchen die Akteure dazu bzw. (wie) müssen sich ihre Sichtweisen und Handlungspraktiken ändern?
  •     Wie kann Akzeptanz für Coronaprävention bei Beschäftigten erzielt werden?
  •     Wie verändern sich Formen der Beteiligung der Beschäftigten? Wie kann ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden ohne neue Belastungen zu schaffen?
  •     Wie gestalten sich die betriebliche Mitbestimmung sowie der Einbezug der Beschäftigten?
  •     Wie wurden Risikogruppen in der betrieblichen Praxis definiert? Welches Verfahren wurde zur Bestimmung dieser Personen angewendet?
  •     Welche betrieblichen Routinen zur Pandemievorsorge konnten bereits entwickelt werden (z.B. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz besonders gefährdeter Personen)?
  •     Wie kann es gelingen zukünftig wirksam präventiven Arbeitsschutz zu betreiben?

Die im Projekt verfolgten Fragen sollen dazu beitragen, die Kette vom Erkennen des Handlungsbedarfs bis zur erfolgreichen Umsetzung passgenauer Maßnahmen ursächlich zu ergründen sowie Probleme und Lösungsansätze an den einzelnen Handlungsfeldern zu identifizieren. Ziel des Projektes ist, erfolgreiche betriebliche Strategien herauszustellen, Hinweise für evtl. erforderliche Anpassungen im Arbeitsschutzhandeln zu gewinnen und in Handlungsempfehlungen für eine gelingende Arbeitsschutzorganisation einen nachhaltigen Transfer zu ermöglichen.

Mit der Beantwortung der genannten Forschungsfragen zielt das Vorhaben darauf, einen Beitrag zu einem krisensicheren Arbeitsschutz zu leisten, indem Probleme identifiziert und Wege zu deren Lösung aufgezeigt werden. Neben ganz konkreten Lösungen für die aktuellen Herausforderungen im Zuge der Pandemie sollen Strategien identifiziert und Maßnahmen beschrieben werden, die sicheres und gesundes Arbeiten in der Zeit nach der Pandemie und schnelle Reaktionen auf kommende Herausforderungen ermöglichen.

Zur Bearbeitung der Fragen kommt eine Methodentriangulation zum Einsatz, die die Ergebnisse einer explorativen Telefonbefragung (n=30) mit verschiedenen Arbeitsschutzakteuren und die einer Online-Befragung mit Vertretungen von Risikogruppen (n=100) verzahnt, um neue Erkenntnisse für die Bereiche Arbeitssoziologie, Arbeitspolitik Arbeits- und Sozialrecht und Arbeitswissenschaft zu generieren.

Die explorative Erhebung, die in Kooperation von sfs und DoFAPP durchgeführt wird, erfolgt telefonisch und leitfadengestützt. Das Ziel ist es, nach den wesentlichen Lösungen oder alternativen Möglichkeiten der Aktivitäten des institutionellen Arbeitsschutzes in der Zeit der Pandemie und den Reaktionen, Erwartungen und Aktivitäten der Beschäftigten zu suchen. Der Lösungsraum wird durch die Handlungsoptionen der Akteure erschlossen und die Hintergrundfragen „Warum (nicht)? Wie? Und Wann?“ stehen im Vordergrund. Ins Blickfeld der Betrachtung geraten hierbei neben den erfolgreich umgesetzten Maßnahmen vor allem die nicht realisierten Lösungen und die aufgetretenen Barrieren sowie Probleme und Handlungsfelder. Es werden halbstrukturierte, problemzentrierte Leitfäden zum Einsatz kommen. Zielgruppen der Erhebung sind Arbeitsschutz-Expert*innen, betriebliche und überbetriebliche Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Beschäftigte, Betriebsräte, Führungskräfte und Inhaber*innen aus Betrieben unterschiedlicher Branchen und Größen. Die Auswertung des Materials erfolgt softwaregestützt und angelehnt an das Verfahren der Grounded Theory.

Nach erfolgter Auswertung werden die Ergebnisse der explorativen Interviews und die Online-Befragungen ermittelten Erkenntnisse miteinander in Beziehung gesetzt. Die Verzahnung der Ergebnisse erfolgt auf Basis des Kategorienschemas, das in den qualitativen Auswertungen entstanden ist und der herausgearbeiteten Phänomene sowie der Ergebnisthesen der quantitativen Untersuchung. Ziel ist eine Kreuzvalidierung der Ergebnisse und die Nutzung der Stärken der jeweiligen Verfahren zur Ergänzung der Ergebnisse der anderen. So können Erkenntnisse der qualitativen Erhebungen quantifiziert und quantitative Ergebnisse in einen breiteren Sinnzusammenhang eingebettet und kausal verknüpft werden. In den thematischen Bereichen der identifizierten Kategorien können aus den quantitativen Auswertungen generierte Thesen miteinander verglichen und Konsistenzen bzw. Widersprüche ermittelt werden, deren Überprüfung wiederum anhand des qualitativen Materials erfolgen kann, oder die als Leitfragen für ausstehende qualitative Erhebungen dienen können Auf Basis dieser Ergebnisse lässt sich für die Problemstellung herausarbeiten, an welchen Stellen Ansätze und Vorgehensweisen im Arbeitsschutz besonders gut funktioniert haben und an welchen Punkten entsprechend Herausforderungen und ungelöste Probleme identifiziert werden können. Aus den Ergebnissen der Triangulation werden im Anschluss Handlungsempfehlungen abgeleitet.